Ein besonderes Projekt steht bei Ihnen an und Sie benötigen dazu beispielsweise einen Bagger oder einen Lader? Dann bietet sich unser Mietpark perfekt an! Z&P Baumaschinenservice GmbH kann Ihnen aus einem Miet-Sortiment von über 100 verschiedenen Mietmaschinen die perfekte Ergänzung für Ihre Baustelle bieten. Dadurch erreichen Sie die erforderliche Flexibilität, die Sie auf Ihrer Baustelle benötigen um Auftragsspitzen mit Leichtigkeit überwinden zu können. Unsere Mieprogramm umfasst Minibagger, Kettenbagger sowie Mobilbagger, Walzen und Teleskopen in verschiedensten Größen. Auch unterschiedliche Radladergrößen stehen in unserem Sortiment zur Miete bereit. Der Z&P Mietpark ist Ihre Anlaufstelle für kurz- und langfristige Projekte. Eine Kurzzeitmiete garantiert Ihnen Flexibilität während eine Langzeitmiete die Lücke zwischen Kurzzeitmiete und Leasing füllt. Hier heben wir uns vor allem durch einen fairen Preis von unseren Konkurrenten ab.
Auch bei der Miete ist die Nähe zu unseren Kunden außerordentlich wichtig. Durch unsere Zentrale Lage in Bayern können wir Gebiete rund um Ingolstadt und Umgebung perfekt abdecken.
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen des Vermieters gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen; Mietvertragsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen mit demselben Mieter.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Mietvertragsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Vermieters maßgebend.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.5 Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle Mietvertragsangebote des Vermieters freibleibend.
1.6 Der zugrunde liegende Mietvertrag sowie diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
2. Allgemeine Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
2.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen.
2.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, ins-besondere die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere auch bezüglich Ladung und Transport des Mietgegenstandes, sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und vollgetankt zurückzugeben.
2.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich auf Anfrage den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes mitzuteilen sowie jeden beabsichtigten Wechsel des Stand- bzw. Einsatzortes.
3. Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters
3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen.
3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet.
3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.
4. Mängel bei Überlassung des Mietgegenstandes
4.1 Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter.
4.2 Bei Überlassung erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich gegenüber dem Vermieter angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei Überlassung vorhandene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
4.3 Der Vermieter hat rechtzeitig gerügte Mängel, die bei Überlassung vorhanden waren, auf eigene Kosten zu beseitigen. Nach Wahl des Vermieters kann er die Beseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen; dann trägt er die erforderlichen Kosten. Der Vermieter ist
auch berechtigt, dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist. Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die Zeit, in der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben ist. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
4.4 Lässt der Vermieter eine ihm gegenüber gesetzte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines bei der Überlassung vorhandenen Mangels durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Mieter ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht des Mieters besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Beseitigung eines bei der Überlassung vorhandenen Mangels durch den Vermieter.
5. Haftungsbegrenzung des Vermieters
5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz
von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
5.2 Wenn durch das Verschulden des Vermieters der Mietgegenstand vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbeson-
dere Anleitung für Bedienung und Wartung des Mietgegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Mieters die Regelungen von Ziffern 4.3 und 4.4 sowie Ziffer 5.1 entsprechend.
6. Mietpreis und Zahlung, Abtretung zur Sicherung der Mietschuld
6.1 Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Stunden täglich zugrunde. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag), Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind dem Vermieter anzuzeigen; sie werden zusätzlich berechnet.
6.2 Falls nichts Abweichendes angegeben, verstehen sich alle Preise jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.3 Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter jederzeit eine angemessene Vorauszahlung des Mietpreises zu verlangen.
6.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.5 Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand nach Ankündigung ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Mietgegenstand und den Abtransport zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen; jedoch werden die Beträge, die der Vermieter innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch anderweitige Vermietung erzielt hat, nach Abzug der durch die Rückholung und Neuvermietung entstandenen Kosten abgerechnet.
6.6 Fällige Beträge werden in den Kontokorrent hinsichtlich eines für Lieferungen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Kontokorrent-Eigentumsvorbehaltes aufgenommen.
6.7 Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter jederzeit eine angemessene unverzinsliche Kaution als Sicherheit zu verlangen.
6.8 Der Mieter tritt in Höhe des vereinbarten Mietpreises, abzüglich erhaltener Kaution, seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.
7. Stillliegeklausel
7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z. B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.
7.2 Die auf bestimmte Zeit vereinbarte Mietdauer wird um die Stillliegezeit verlängert.
7.3 Der Mieter hat für die Stillliegezeit den vereinbarten Prozentsatz der dieser Zeit entsprechenden vereinbarten Monatsmiete bei Zugrundelegung einer arbeitstäglichen Schichtzeit von 8 Stunden zu zahlen; falls nicht anders vereinbart, gilt der handelsübliche Prozentsatz von 75 %.
7.4 Der Mieter hat sowohl von der Einstellung der Arbeiten als auch von ihrer Wiederaufnahme dem Vermieter unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und die Stillliegezeit auf Verlangen durch Unterlagen nachzuweisen.
8. Unterhaltspflicht des Mieters
8.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
8.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.
9. Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal
Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat.
Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.
10. Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
11. Verletzung der Unterhaltspflicht
11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in Ziff. 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.
11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben.
11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne von Ziff. 10.4 nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.
12. Weitere Pflichten des Mieters
12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen.
12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1 bis 12.4, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
13. Kündigung
13.1 a) Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Vertragspartner grundsätzlich unkündbar.
b) Das gleiche gilt für die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag zu
kündigen.
c) Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestmietdauer beträgt die Kündigungsfrist
vereinbart ist.
13.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag nach Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist zu beendigen
a) im Falle von Ziff. 6.5;
b) wenn nach Vertragsabschluss für den Vermieter erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet wird;
c) wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an einen anderen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbringt;
d) in Fällen von Verstößen gegen Ziff. 8.1.
13.3 Macht der Vermieter von dem ihm nach Ziff. 13.2 zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch, findet Ziff. 6.5 in Verbindung mit den Ziffern 10 und 11 entsprechende Anwendung.
13.4 Der Mieter kann den Mietvertrag nach Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Benutzung des Mietgegenstandes aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen längerfristig nicht möglich ist.
14. Verlust des Mietgegenstandes
14.1 Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gründen unmöglich sein, die ihm nach Ziff. 10.3 obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters oder der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.
15.3 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters oder – nach seiner Wahl – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat. Der Vermieter kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen.
Z & P Baumaschinenservice GmbH
Alemannenstraße 1
D-85290 Ilmendorf (Gewerbegebiet)
Tel.: +49 8457 93293
Fax: +49 8457 932950
E-Mail: mietpark@zp-baumaschinen.de
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Ansprechpartner: Hr. Rothbucher
Untersteppach 24
83533 Edling
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Ansprechpartner: Hr. Höfner
Petraching 2B
94539 Grafling (Deggendorf)
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Alle Preise sind Nettopreise (bei 8 Std. pro Tag).
Stand: Oktober 2021
Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Lieferung auf Anfrage. Technische Änderungen, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
Bagger
Mini-Kompaktbagger bis 10 t, Kettenbagger, Mobilbagger
Radlader / Kompaktlader
Teleskoplader
Verdichtungstechnik
Walzen, Rüttelplatten, Vibrationsstampfer
Sternsiebanlagen
Anbaugeräte
Abbruchwerkzeuge, Hydraulikhämmer, Sortiergreifer, Kombischere
Anbaugeräte
Fräsen
Anbaugeräte
Separatorenlöffel
Anbaugeräte
Hydraulischer Elektromagnet
Mobile Dieseltankstellen
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Wichtige Informationen:
Maschinenbruchversicherung:
Die Maschinenbruchversicherung bezieht sich auf alle Maschinen und Anbauteile. Anbauteile sind nicht gegen Diebstahl versichert.
Selbstbehalt im Schadensfall:
Selbstbehalt ist 10 % vom Listenverkaufspreis pro Schadensfall.
Rüst- und Montagekosten:
Die Mietpreise sind ohne notwendige Rüst- und
Montagekosten. Diese werden je nach Aufwand berechnet.
oder E-Mail: mietpark@zp-baumaschinen.de
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Es gelten die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen, online einsehbar unter www.zp-baumaschinen.de sowie erhältlich bei der Z&P Baumaschinenservice GmbH.
Alle Preise sind Nettopreise (bei 8 Std. pro Tag).
Stand: Januar 2018
Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Lieferung auf Anfrage. Technische Änderungen, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
MINIBAGGER | ||||
---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | |||
Gewicht | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
1,0 t | 50,00 € | 65,00 € | 85,00 € | 6,00 € |
1,8 t | 55,00 € | 75,00 € | 100,00 € | 6,00 € |
2,5 t | 70,00 € | 100,00 € | 115,00 € | 6,00 € |
3,5 t | 75,00 € | 105,00 € | 125,00 € | 8,00 € |
4,5 t | 80,00 € | 115,00 € | 150,00 € | 8,00 € |
5,0 t | 85,00 € | 115,00 € | 150,00 € | 8,00 € |
6,0 t | 90,00 € | 120,00 € | 155,00 € | 8,00 € |
7,0 t | 95,00 € | 130,00 € | 170,00 € | 8,00 € |
9,0 t | 105,00 € | 140,00 € | 190,00 € | 8,00 € |
10,0 t | 120,00 € | 155,00 € | 195,00 € | 8,00 € |
KETTENBAGGER | ||||
---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | |||
Gewicht | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
16,0 t | 150,00 € | 190,00 € | 230,00 € | 15,00 € |
22,0 t | 170,00 € | 220,00 € | 250,00 € | 15,00 € |
30,0 t | 200,00 € | 250,00 € | 280,00 € | 15,00 € |
40,0 t | 220,00 € | 270,00 € | 310,00 € | 15,00 € |
KURZHECK-KETTENBAGGER | ||||
---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | |||
Gewicht | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
15,0 t | 150,00 € | 190,00 € | 230,00 € | 15,00 € |
25,0 t | 180,00 € | 220,00 € | 250,00 € | 15,00 € |
MOBILBAGGER | ||||
---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | |||
Gewicht | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
11,0 t | 150,00 € | 175,00 € | 200,00 € | 15,00 € |
15,0 t | 160,00 € | 190,00 € | 210,00 € | 15,00 € |
18,0 t | 180,00 € | 210,00 € | 230,00 € | 15,00 € |
20,0 t | 190,00 € | 225,00 € | 250,00 € | 15,00 € |
24,0 t | 210,00 € | 240,00 € | 270,00 € | 15,00 € |
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Alle Preise sind Nettopreise (bei 8 Std. pro Tag).
Stand: Januar 2018
Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Lieferung auf Anfrage. Technische Änderungen, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
KOMPAKTRADLADER | |||||
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Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Gewicht | Schaufelinhalt | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
2,9 t | 0,4 m³ | 105,00 € | 130,00 € | 155,00 € | 8,00 € |
5,0 t | 0,4 m³ | 150,00 € | 185,00 € | 230,00 € | 15,00 € |
RADLADER BIS 10 TONNEN | |||||
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Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Gewicht | Schaufelinhalt | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
2,8 t | 0,5 m³ | 75,00 € | 90,00 € | 110,00 € | 8,00 € |
5,0 t | 0,9 m³ | 80,00 € | 105,00 € | 130,00 € | 8,00 € |
6,0 t | 1,2 m³ | 90,00 € | 125,00 € | 145,00 € | 8,00 € |
RADLADER AB 10 TONNEN | |||||
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Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Gewicht | Schaufelinhalt | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
10,0 t | 1,8 m³ | 150,00 € | 180,00 € | 220,00 € | 15,00 € |
14,0 t | 2,2 m³ | 170,00 € | 190,00 € | 230,00 € | 15,00 € |
20,0 t | 3,7 m³ | 210,00 € | 250,00 € | 300,00 € | 15,00 € |
28,0 t | 4,5 m³ | 250,00 € | 300,00 € | 360,00 € | 15,00 € |
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Stand: Januar 2018
Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Lieferung auf Anfrage. Technische Änderungen, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
TELESKOPRADLADER | |||||
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Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ (Hubhöhe) | Tragkraft | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
JCB TM220 (5,0 m) | 2200 kg | 100,00 € | 130,00 € | 150,00 € | 8,00 € |
JCB TM320 (5,2 m) | 3200 kg | 130,00 € | 150,00 € | 170,00 € | 8,00 € |
TELESKOP | |||||
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Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ (Hubhöhe) | Tragkraft | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
JCB TLT 35D (4,4 m) | 3500 kg | 90,00 € | 115,00 € | 125,00 € | 8,00 € |
JCB 525-60 (6,0 m) | 2500 kg | 110,00 € | 130,00 € | 150,00 € | 15,00 € |
JCB 535-95 (9,5 m) | 3500 kg | 125,00 € | 140,00 € | 175,00 € | 15,00 € |
JCB 540-140 (14,0 m) | 4000 kg | 140,00 € | 150,00 € | 190,00 € | 15,00 € |
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Alemannenstraße 1
D-85290 Ilmendorf (Gewerbegebiet)
Tel.: +49 8457 93293
Fax: +49 8457 932950
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Es gelten die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen, online einsehbar unter www.zp-baumaschinen.de sowie erhältlich bei der Z&P Baumaschinenservice GmbH.
Alle Preise sind Nettopreise (bei 8 Std. pro Tag).
Stand: Januar 2018
Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Lieferung auf Anfrage. Technische Änderungen, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
Siebanlagen | |||||
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Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ | Einsatzgewicht | Monat | Woche |
Tag | Vers. / Kalendertag |
inkl. Siebdeck mit Raupenlaufwerk und Gitterrost | 20 t | auf Anfrage | auf Anfrage | 760,00 € | 30,00 € |
jede weitere Stunde |
|
|
| 95,00 € / Std. |
|
Siebanlagen | |||||
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Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ | Einsatzgewicht | Monat | Woche |
Tag | Vers. / Kalendertag |
Backers Sternsiebanlage 3-mtbc mit Kalkmischeinheit, Bodenstabilisierung | 25 t | auf Anfrage | auf Anfrage | 1380,00 € | 30,00 € |
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RÜTTELPLATTEN | |||||
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Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ | Baggerklasse | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
Ammann APF 15/40 | 80 kg | 23,00 € | 28,00 € | 34,00 € | 3,50 € |
Ammann APF 20/50 | 100 kg | 28,00 € | 32,00 € | 39,00 € | 3,50 € |
Ammann APR 30/50 | 200 kg | 36,00 € | 46,00 € | 49,00 € | 3,50 € |
Ammann APR 40/60 | 270 kg | 38,00 € | 49,00 € | 54,00 € | 3,50 € |
Ammann APR 49/20 | 425 kg | 46,00 € | 56,00 € | 69,00 € | 3,50 € |
Ammann APH 50/75 | 360 kg | 46,00 € | 56,00 € | 69,00 € | 3,50 € |
Ammann APH 65/85 | 500 kg | 53,00 € | 57,00 € | 64,00 € | 3,50 € |
Ammann APH 110/95 | 825 kg | 60,00 € | 69,00 € | 79,00 € | 3,50 € |
WALZE | ||||
---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | |||
Einsatzgewicht | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
7,5 t | 130,00 € | 160,00 € | 170,00 € | 15,00 € |
11,5 t | 160,00 € | 180,00 € | 200,00 € | 15,00 € |
ANBAUVERDICHTERenbagger | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ | Baggerklasse | Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
ALLU HD125/HD140 | 0 - 6,0 t mini | 39,00 € | 43,00 € | 47,00 € | 8,00 € |
ALLU HD200 | 0 - 6,0 t | 54,00 € | 63,00 € | 69,00 € | 8,00 € |
ALLU HD500 | 4,0 - 10,0 t | 60,00 € | 68,00 € | 76,00 € | 8,00 € |
ALLU HD800 | 7,0 - 20,0 t | 65,00 € | 76,00 € | 81,00 € | 8,00 € |
ALLU HD1000 | 10,0 - 20,0 t | 67,00 € | 76,00 € | 83,00 € | 8,00 € |
ALLU HD1200/HD1400 | 14,0 - 40,0 t | 69,00 € | 78,00 € | 84,00 € | 8,00 € |
ALLU HD1500/HD2000 | 18,0 - 60,0 t | 80,00 € | 86,00 € | 93,00 € | 8,00 € |
ALLU Universalverdichter | > 6,0 t | 69,00 € | 78,00 € | 84,00 € | 8,00 € |
Ammann APA 20/30 | bis 5,0 t | 39,00 € | 43,00 € | 47,00 € | 8,00 € |
Ammann APA 20/40 | bis 5,0 t | 54,00 € | 63,00 € | 69,00 € | 8,00 € |
Ammann APA 55/46 | bis 12,0 t | 60,00 € | 68,00 € | 76,00 € | 8,00 € |
Ammann APA 55/56 | bis 12,0 t | 65,00 € | 76,00 € | 81,00 € | 8,00 € |
Ammann APA 55/64 | ab 12,0 t | 67,00 € | 76,00 € | 93,00 € | 8,00 € |
Ammann APA 75/74 | ab 12,0 t | 80,00 € | 86,00 € | 93,00 € | 8,00 € |
Z & P Baumaschinen Service GmbH
Alemannenstraße 1
D-85290 Ilmendorf (Gewerbegebiet)
Tel.: +49 8457 93293
Fax: +49 8457 932950
E-Mail: info@zp-baumaschinen.de
Es gelten die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen, online einsehbar unter www.zp-baumaschinen.de sowie erhältlich bei der Z&P Baumaschinenservice GmbH.
Alle Preise sind Nettopreise (bei 8 Std. pro Tag).
Stand: Januar 2018
Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Lieferung auf Anfrage. Technische Änderungen, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
HYDRAULIKHAMMER | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ |
Baggerklasse
| Monat | Woche | Tag | Vers. / Kalendertag |
0,5 - 1,5 t | 25,00 € | 40,00 € | 60,00 € | 15,00 € | |
1,0 - 2,5 t | 30,00 € | 45,00 € | 75,00 € | 15,00 € | |
1,5 - 4,0 t | 35,00 € | 50,00 € | 70,00 € | 15,00 € | |
2,5 - 5,5 t | 50,00 € | 60,00 € | 75,00 € | 15,00 € | |
4,0 - 7,0 t | 55,00 € | 65,00 € | 80,00 € | 15,00 € | |
3,5 - 10,0 t | 70,00 € | 80,00 € | 95,00 € | 15,00 € | |
6,0 - 12,0 t | 80,00 € | 95,00 € | 110,00 € | 15,00 € | |
12,0 - 21,0 t | 125,00 € | 145,00 € | 165,00 € | 15,00 € | |
16,0 - 25,0 t | 135,00 € | 160,00 € | 185,00 € | 15,00 € | |
18,0 - 30,0 t | 160,00 € | 180,00 € | 195,00 € | 15,00 € | |
25,0 - 42,0 t | 180,00 € | 200,00 € | 220,00 € | 15,00 € | |
33,0 - 55,0 t | 200,00 € | 240,00 € | 280,00 € | 15,00 € |
PULVERISIERER | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ
| Baggerklasse |
Monat
|
Woche
|
Tag
|
Vers. / Kalendertag
|
FRD VS 22 E | 20,0 - 28,0 t | 205,00 € | 215,00 € | 240,00 € | 15,00 € |
KOMBISCHERE | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ
| Baggerklasse |
Monat
|
Woche
|
Tag
|
Vers. / Kalendertag
|
FRD VM 16 | 15,0 - 22,0 t | 190,00 € | 210,00 € | 230,00 € | 15,00 € |
FRD VM 19 | 18,0 - 26,0 t | 205,00 € | 215,00 € | 240,00 € | 15,00 € |
FRD VM 25 | 25,0 - 33,0 t | 220,00 € | 230,00 € | 250,00 € | 15,00 € |
ABBRUCHGREIFER | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ
| Baggerklasse |
Monat
|
Woche
|
Tag
|
Vers. / Kalendertag
|
FRD FDG 10 | 3,0 - 5,0 t | 40,00 € | 60,00 € | 80,00 € | 15,00 € |
FRD FDG 20 | 5,0 - 9,0 t | 50,00 € | 65,00 € | 90,00 € | 15,00 € |
FRD FDG 30 | 9,0 - 15,0 t | 65,00 € | 90,00 € | 120,00 € | 15,00 € |
FRD FDG 35 | 15,0 - 20,0 t | 75,00 € | 95,00 € | 130,00 € | 15,00 € |
FRD FDG 40 | 20,0 - 25,0 t | 95,00 € | 115,00 € | 160,00 € | 15,00 € |
FRD FDG 50 | 25,0 - 30,0 t | 110,00 € | 130,00 € | 170,00 € | 15,00 € |
UNIVERSALGREIFER | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ
| Baggerklasse |
Monat
|
Woche
|
Tag
|
Vers. / Kalendertag
|
FRD FMP05PL | 1,0 - 2,0 t | 35,00 € | 50,00 € | 70,00 € | 15,00 € |
FRD FMP10PL | 2,0 - 5,0 t | 40,00 € | 60,00 € | 80,00 € | 15,00 € |
FRD FMP15PL | 4,0 - 7,0 t | 45,00 € | 65,00 € | 85,00 € | 15,00 € |
FRD FMP20PL | 5,0 - 9,0 t | 50,00 € | 65,00 € | 90,00 € | 15,00 € |
FRD FMP30PL | 9,0 - 15,0 t | 65,00 € | 90,00 € | 120,00 € | 15,00 € |
FRD FMP35PL | 15,0 - 20,0 t | 75,00 € | 95,00 € | 130,00 € | 15,00 € |
FRD FMP40PL | 16,0 - 22,0 t | 95,00 € | 115,00 € | 160,00 € | 15,00 € |
FRD FMP50PL | 23,0 - 30,0 t | 110,00 € | 130,00 € | 170,00 € | 15,00 € |
FRD FMP60PL | 29,0 - 40,0 t | 125,00 € | 150,00 € | 190,00 € | 15,00 € |
UNIVERSALGREIFER | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ
| Baggerklasse |
Monat
|
Woche
|
Tag
|
Vers. / Kalendertag
|
FRD V11 P | 10,0 - 15,0 t | 160,00 € | 190,00 € | 210,00 € | 15,00 € |
FRD V17 P | 15,0 - 22,0 t | 190,00 € | 210,00 € | 230,00 € | 15,00 € |
FRD V26 P | 25,0 - 35,0 t | 205,00 € | 225,00 € | 245,00 € | 15,00 € |
Abbruchwerkzeuge (Mindestmiete 2 Tage), Preise exkl. Transportkosten und Versicherung (Mieter Versicherungspflichtig) |
| ||||
---|---|---|---|---|---|
Mietgegenstand | Tagesmietpreis |
| |||
Marke/Typ |
empfohlenes |
Monat |
Woche | Tag | Fixpreis für zwei Tage |
Betonzange CC260 | max. 1,2 t | 70,00 € | 85,00 € | 100,00 € | 200,00 € |
Betonzange CC340 | 1,5 - 2,7 t | 98,00 € | 119,00 € | 140,00 € | 280,00 € |
Betonzange CC430/440 | 2,5 - 4,8 t | 119,00 € | 145,00 € | 170,00 € | 340,00 € |
Betonzange CC430/440 | 2,5 - 4,5 t | 130,00 € | 158,00 € | 185,00 € | 370,00 € |
Betonzange CC480 | 4,0 - 6,0 t | 126,00 € | 153,00 € | 180,00 € | 360,00 € |
Betonzange CC480 | 4,0 - 6,0 t | 137,00 € | 163,00 € | 390,00 € | 390,00 € |
Betonzange CC520/580 | 5,5 - 9,0 t | 140,00 € | 170,00 € | 200,00 € | 400,00 € |
Betonzange CC520 | 5,0 - 9,0 t | 158,00 € | 192,00 € | 255,00 € | 450,00 € |
Betonzange CC700 | 7,0 - 15,0 t | 168,00 € | 204,00 € | 240,00 € | 480,00 € |
Betonzange CC700 | 7,0 - 15 t | 186,00 € | 226,00 € | 265,00 € | 530,00 € |
ABBRUCHROBOTER | |
---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis |
Marke/Typ
| Informationen |
Darda Abbruchroboter | Mietdauer mindestens 3 Monate, Preis auf Anfrage |
FRÄSEN | ||
---|---|---|
Fräsen |
Baggergewicht
| Preis |
2,0 - 50,0 t | Preis auf Anfrage |
Z & P Baumaschinen Service GmbH
Alemannenstraße 1
D-85290 Ilmendorf (Gewerbegebiet)
Tel.: +49 8457 93293
Fax: +49 8457 932950
E-Mail: info@zp-baumaschinen.de
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Alle Preise sind Nettopreise (bei 8 Std. pro Tag).
Stand: Januar 2018
Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Lieferung auf Anfrage. Technische Änderungen, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
BRECHERLÖFFEL | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ
| Schaufelinhalt |
Monat
|
Woche
|
Tag
|
Vers. / Kalendertag
|
ALLU AC 10-16 | 0,35 m³ | 187,00 € | 225,00 € | 250,00 € | 15,00 € |
ALLU AC 20-22 | 0,5 m³ | 234,00 € | 270,00 € | 300,00 € | 15,00 € |
ALLU AC 25-37 | 1,0 m³ | 295,00 € | 360,00 € | 395,00 € | 20,00 € |
SIEBLÖFFEL | |||||
---|---|---|---|---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis | ||||
Marke/Typ
| Baggergewicht |
Monat
|
Woche
|
Tag
|
Vers. / Kalendertag
|
DL-Serie |
|
|
|
|
|
2-09/2-12/2-17 | 4,0 - 12,0 t | 105,00 € | 108,00 € | 116,00 € | 10,00 € |
Standard D-Serie |
|
|
|
|
|
2-09/2-12/2-17 | 10,0 - 20,0 t | 105,00 € | 108,00 € | 116,00 € | 10,00 € |
3-09/3-12 | 12,0 - 23,0 t | 108,00 € | 116,00 € | 126,00 € | 10,00 € |
3-17/3-20/4-12 | 20,0 - 28,0 t | 146,00 € | 155,00 € | 166,00 € | 15,00 € |
3-23/4-17/4-20 | 24,0 - 36,0 t | 187,00 € | 221,00 € | 254,00 € | 15,00 € |
Feinabsiebung TS-Serie |
|
|
|
|
|
2-12/3-12 | 12,0 - 22,0 t | 145,00 € | 155,00 € | 166,00 € | 15,00 € |
2-17/3-17 | 15,0 - 27,0 t | 160,00 € | 182,00 € | 204,00 € | 15,00 € |
3-23/4-17 | 24,0 - 35,0 t | 260,00 € | 270,00 € | 292,00 € | 15,00 € |
Z & P Baumaschinen Service GmbH
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Stand: Januar 2018
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SCHMUTZWASSER-TAUCHMOTORPUMPEN | |
---|---|
Größenklasse | Tagesmietpreis |
Marke/Typ
| Informationen |
Sulzer Pumpen | Preis auf Anfrage |
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Alle Preise sind Nettopreise (bei 8 Std. pro Tag).
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Fräsen |
||
---|---|---|
Fräsen |
Baggergewicht
|
Preis |
von 2 - 50 t |
Preis auf Anfrage |
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Hydraulischer Elektromagnet |
||
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Hydraulischer Elektromagnet |
|
Preis |
von 3 kW bis 7,5 kW |
Preis auf Anfrage |
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Mobile Dieseltankstellen |
|||||
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Größenklasse |
Tagesmietpreis |
||||
ESE mobile Dieseltankstellen
|
Einsatzgewicht |
Monat |
Woche |
Tag |
Vers. / Kalendertag |
450 ltr |
30,00 € |
60,00 € |
-- |
-- |
|
1000 ltr |
35,00 € |
70,00 € |
-- |
-- |
Das Miet-Sortiment von Z&P deckt gleichzeitig Zubehör & Anbauteile ab. Wir agieren somit als EIN Ansprechpartner für Ihr komplettes Miet-Projekt. Das Mietprogramm von Z&P garantiert Ihnen einen Rund-um-Service. Für Ihren Bagger benötigen Sie einen Hydraulikhammer oder einen Greifer? Wir können Ihnen verschiedene Zubehör- und Anbauteile der Abbruchtechnik vermieten. Rüttelplatten und Grabenwalzen ergänzen unser Sortiment um die Verdichtungstechnik.
Die Gebietsabdeckung in Deggendorf steht in tiefer Verbindung mit der Entwicklung unseres Unternehmens. Das "P" im Firmennamen Z&P Baumaschinenservice GmbH steht für den Nachnamen des damaligen Mitgründers Herr Plattner. Dieser ist ursprünglich aus dem Raum Deggendorf. Daher gilt der Raum Deggendorf als ehemaliges Heimatgebiet von Z&P Baumaschinenservice GmbH.
Die enge Zusammenarbeit mit unserem Mietpartner Stefan Höfner GmbH ermöglicht uns eine noch bessere Abdeckung des Mietgeschäfts in Deggendorf. Der Sitz der Stefan Höfner GmbH ist in 94539 Grafling, Deggendorf.
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